Hausordnung

 
Hausordnung des Fitnessstudios "Wellenbrecher Gym"

Mit dem Betreten des „Wellenbrecher Gym“ Fitnessstudios akzeptiert der Kunde die Folgende Hausordnung. Eine Missachtung der Hausordnung führt zum Ausschluss aus der Mitgliedschaft und zu einer Vertragsstrafe von bis zu 50€. 
 

Allgemeine Regelungen: 

  1. Das Fitnessstudio ist ein Ort der Gesundheit und des Wohlbefindens. Jegliche Handlungen, die die Sicherheit, die Gesundheit oder das Wohlbefinden anderer gefährden könnten, sind untersagt. 
  2. Alle Mitglieder und Besucher müssen sich beim Betreten des Fitnessstudios angemeldet haben und die geltenden Mitgliedschaftsbedingungen und AGB`s akzeptieren. 
  3. Eltern haften für ihre Kinder und müssen sicherstellen, dass diese das Fitnessstudio nicht unbeaufsichtigt betreten oder nutzen. 
  4. Mitglieder haften für die durch Sie durch unsachgemäße Nutzung oder Mutwillige Zerstörung angerichteten Schäden.  
  5. Das Mitbringen von Freunden und Bekannten ist nicht gestattet. 
  6. Zur Prävention von Straftaten wird der Eingangsbereich des Studios Videoüberwacht. 

 

Verhalten im Fitnessstudio: 

  1. Respektiere die Privatsphäre anderer Mitglieder. Fotografieren oder Filmen im Fitnessstudio ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. 
  2. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum sind im gesamten Fitnessstudio und auf dem Gelände untersagt. 
  3. Bitte benutze angemessene Sportbekleidung und saubere Sportschuhe. Das Tragen von Straßenschuhen ist im Trainingsbereich nicht gestattet. 
  4. Trainingsgeräte und -bereiche sollten nach Gebrauch gereinigt und aufgeräumt hinterlassen werden. 
  5. Bitte halte dich an die vereinbarten Trainingszeiten und teile die Geräte und Räume fair mit anderen Mitgliedern. 
  6. Unnötiger Lärm und Geräusche sind zu Vermeiden 

 

Hygiene: 

  1. Bitte benutze Handtücher auf allen Trainingsgeräten, um Schweiß aufzufangen und die Geräte sauber zu halten. 
  2. Nach dem Training ist es wichtig, die Geräte abzuwischen. 
  3. Dusche, das WC und die Umkleideräume sollten nach der Benutzung sauber hinterlassen werden. 
  4. Es ist verboten, die Sanitäranlagen für andere als ihre vorgesehene Nutzung zu verwenden. 

 

Sicherheit: 

  1. Jedes Mitglied ist für die sachgemäße Verwendung der Trainingsgeräte verantwortlich. Bitte lies und befolge die Anweisungen zur Nutzung der Geräte sorgfältig. 
  2. Verletzungen oder Defekte an Geräten sollten sofort dem Personal gemeldet werden. 
  3. Notausgänge und Fluchtwege müssen jederzeit frei zugänglich sein und dürfen nicht blockiert werden. 
  4. Bei gesundheitlichen Bedenken oder Verletzungen während des Trainings ist es ratsam, sofort das Training zu beenden und angemessene Maßnahmen einzuleiten und die Studioleitung zu informieren.  

 

Sonstiges: 

  1. Das Mitbringen von eigenen Getränken in wiederverschließbaren Behältern ist gestattet. Glasbehälter sind jedoch nicht erlaubt. 
  2. Das Fitnessstudio übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände. Bitte verwahre Wertsachen sicher auf oder benutze die bereitgestellten Schließfächer. 
  3. Jegliche Belästigung, sei es körperlich, verbal oder sexuell, wird nicht toleriert und führt zum Ausschluss aus dem Fitnessstudio. 
  4. Das Essen ist im gesamten Trainingsbereich untersagt. 

 
Wir bedanken uns bei allen Besuchern und Mitgliedern für die Einhaltung der Hausordnung und wünschen ein gutes Training. 


AGB`s

 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WELLENBRECHER GYM 
 

Geltung 

  1. Das Fitnessstudio Wellenbrecher Gym bietet seinen Mitgliedern die Nutzung der Fitnessgeräte, Kurse und Einrichtungen gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 
  2. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.  
  3. Der Eingangsbereich des Studios wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. 

  

Mitgliedschaft und Vertragsabschluss 

  1. Die Mitgliedschaft im Fitnessstudio kann durch Abschluss eines   Mitgliedschafts-Vertrags erfolgen. 
  2. Der Mitgliedschaftsvertrag tritt in Kraft, sobald er von beiden Parteien unterzeichnet ist oder wenn der Kunde mit der Nutzung der Einrichtungen des Fitnessstudios beginnt, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. 
  3. Die monatliche Mitgliedschaft verlängert sich automatisch am 1. Des Folgemonats. Die Kündigung des Abonnements ist durch eine formlose Kündigung jederzeit möglich und wird somit zum letzten Tag des Kalendermonats beendet. 
  4. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen. 
  5. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen. 
  6. Verträge mit Minderjährigen ab 16 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vor Ort abgeschlossen werden.  
  7. Bei Verlängerung des Vertrages durch Zahlung des Beitrages, bestätigt der Kunde ohne erneute Unterschrift das Akzeptieren der hier aufgeführten AGB’s sowie des Haftungsausschlusses. 
  8. Die Mitgliedschaft kann mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn gegen die hauseigenen Regeln oder den festgelegten AGB’s verstoßen wird. Dazu zählt unter anderem  
  9. Das mutwillige Zerstören des Eigentums. 
  10. Das Mitbringen von fremden Personen, ohne Absprache mit dem Eigentümer. 
  11. Jegliches rassistische, diskriminierende, gewalttätige Verhalten sowie Respektlosigkeit gegenüber anderen Mitgliedern und dem Eigentümer. 

 

Beiträge und Zahlungen 

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß den aktuellen Tarifen des Fitnessstudios berechnet und sind im Voraus zu zahlen. 
  2.  Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Paypal oder Barzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei Zahlungsverzug behält sich das Fitnessstudio das Recht vor, den Zugang des Kunden zu der Einrichtung zu sperren, bis die Zahlung erfolgt ist. 

 
Nutzung der Einrichtungen 

Zutrittsgewährung 

  1. Der Kunde ist berechtigt, die Einrichtungen des Fitnessstudios während der Öffnungszeiten zu nutzen, sofern keine Einschränkungen oder besondere Regeln gelten. 
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Einrichtungen sachgemäß zu nutzen und andere Mitglieder nicht zu belästigen oder zu stören. 
  3. Das Fitnessstudio behält sich das Recht vor, einzelne Einrichtungen oder Kurse vorübergehend zu schließen oder den Zugang zu beschränken, beispielsweise aus Gründen der Wartung oder Renovierung. 
  4. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss ein Zugangsmedium. Dieser Zugang ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe des Zugangs ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Zugang sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung des Mediums durch das Mitglied ist für die Neuausstellung des Mediums eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR zu entrichten. Das alte Zugangsmedium verliert mit der Ausstellung des neuen Zugangs ihre Gültigkeit. 
  5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden. 
  6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.  
  7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.  
  8. Während der Zeiten, wo das Fitnessstudio nicht besetzt ist, ist das Training nur in Begleitung eines weiteren Mitglieds gestattet. 


Hygienevorschriften  

  1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist.  
  2. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen auf der Trainingsfläche ist untersagt. 
  3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. 


Sicherheitsvorschriften 

  1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes, ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.  
  2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.  
  3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.  
  4. Das Wellenbrecher Gym übernimmt keine Haftung für verlorenes oder gestohlenes Eigentum.  


Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen  

  1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.  
  2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.  
  3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistung Maßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten. 


Sonstiges  

  1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden. 
  2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlichen Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.  
  3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen. 
  4. Der Fitnessstudiobetreiber kann, falls möglich, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiosbetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.  

 

Öffnungszeiten 

Die Öffnungszeiten sind: 

                                                    Montag – Freitag: 00:00 Uhr bis 00:00 Uhr  
                                                    Samstag, Sonntag und Feiertag: 00:00 Uhr bis 00:00 Uhr 

  1. Minderjährigen Mitgliedern (< 18 Jahren) ist die Nutzung  täglich von 6 - 22 Uhr gestattet. 
  2. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio mindestens vierzehn Tage vor dem Wirksamwerden zu verkünden. 

 
 

Entziehung der Nutzungsberechtigung 

  1. Der Fitnessstudiobetreiber kann dem Kunden die Nutzung der Einrichtung mit sofortiger Wirkung untersagen, wenn:  
  •  das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;  
  • das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt; 
  • das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, tätigt.  

 

Betriebsunterbrechungen  

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekannt. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken. 
 

Änderung der AGB  

  1. Der Fitnessstudiobetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.  
  2. Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor dem Wirksamwerden der Änderungen informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.  

 

Haftungsausschluss 

Der Haftungsausschluss befindet sich in detaillierter Ausführung auf der nächsten Seite. Die Aushändigung wird zur Absicherung des Fitnessstudiobetreibers unterzeichnet. 
 
 

Schlussbestimmungen  

  1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse,  etc.) unverzüglich bekanntzugeben.  
  2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt. 
  3. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

  


Haftungsausschluss „Wellenbrecher Gym“ 

 
 Haftungsausschluss und Verzichtserklärung für die Nutzung des privaten Fitnessstudios „Wellenbrecher Gym“: 
 
Der „Nutzer“, erkläre hiermit Folgendes: 
 
1. Ich erkenne an, dass die Nutzung der Einrichtungen, Geräte und Dienstleistungen des „Wellenbrecher Gym“ Fitnessstudios auf eigenes Risiko erfolgt. 
 
2. Ich verstehe, dass körperliche Aktivitäten Risiken bergen und dass das „Wellenbrecher Gym“ Fitnessstudio nicht für Verletzungen, Unfälle oder Schäden an Eigentum verantwortlich gemacht werden kann, die während der Nutzung der Einrichtungen auftreten. 
 
3. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass ich verpflichtet bin, alle Einrichtungen und Geräte sachgemäß zu nutzen und die Anweisungen des Personals des Fitnessstudios zu befolgen. 
 
4. Ich erkenne an, dass das „Wellenbrecher Gym“ Fitnessstudio nicht für Verluste oder Diebstähle persönlicher Gegenstände verantwortlich ist, die während des Aufenthalts in den Einrichtungen auftreten können. 
 
5. Ich versichere, dass ich gesund genug bin, um körperliche Aktivitäten durchzuführen, und dass ich keine gesundheitlichen Bedenken habe, die mich daran hindern würden, die Dienstleistungen des Fitnessstudios zu nutzen. 
 
6. Ich verzichte hiermit auf jegliche Ansprüche gegenüber dem „Wellenbrecher Gym“ Fitnessstudio, seine Mitarbeiter, Eigentümer, Vertreter und Auftragnehmer für Verletzungen, Schäden oder Verluste, die während meiner Nutzung der Einrichtungen auftreten können. 
 
7. Ich erkläre mich damit einverstanden, das „Wellenbrecher Gym“ Fitnessstudio von jeglicher Haftung freizustellen und es gegen alle Ansprüche, Forderungen, Verluste, Schäden oder Kosten zu verteidigen, die sich aus meiner Nutzung der Einrichtungen ergeben. 
 
Ich habe diesen Haftungsausschluss und diese Verzichtserklärung gründlich gelesen und verstanden und erkläre mich freiwillig damit einverstanden, bevor ich die Einrichtungen des “Wellenbrecher Gym“ Fitnessstudios nutze. 
 

 

 

Verzichtserklärung der Einweisung  

 
 
Hiermit bestätige Ich 
 
__________________________________________________________________ ,               
 
dass Ich auf die angebotene Einweisung der Trainingseinrichtung verzichte und mich auf eigene Verantwortung informiere.  
 
Im Falle daraus resultierenden Schäden, egal ob Sach- oder Körperschäden, verzichte Ich auf jegliche Ansprüche. 
 
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Wellenbrecher Gym Fitnessstudio eine Einweisung dringend empfiehlt und sich somit jeglicher Haftung ausschließt.  
 
 
 
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Ort, Datum                                                                                       Unterschrift